Mittwoch, 17. Dezember 2025
Inklusiv

Inklusiv

Inklusive Bildung am EAFC Morlanwelz

„Hochschulbildung“ bedeutet auch „inklusive Bildung“, die es allen Menschen mit körperlichen, motorischen oder sensorischen Beeinträchtigungen ermöglicht, ein Studium zu absolvieren und sich so wieder in das Berufsleben zu integrieren und volle Anerkennung zu erfahren.
Unser Ziel ist es, angemessene Vorkehrungen und Unterstützungssysteme zu schaffen, um die materiellen, bildungsbezogenen, sozialen und psychologischen Barrieren abzubauen, mit denen diese Menschen beim Zugang zu Bildung konfrontiert sind.

Falls Sie befürchten, auf diese Art von Schwierigkeit zu stoßen, können Sie sich an Frau Valérie Delginiesse, die Inklusionskoordinatorin, unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden: valerie.delginiesse@eafcmlz.be.
Sie können auch einen Termin mit ihr vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen und angemessene Vorkehrungen für Ihren Kurs zu treffen.

Schritte:

Ihr Antrag auf angemessene Vorkehrungen muss mit Hilfe der benannten Kontaktperson schriftlich erfolgen, und zwar mindestens zehn Werktage vor Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung.

Folgende Unterlagen sind vom Studierenden vorzulegen: Bescheinigung über (para-)medizinische Fachkenntnisse

  • Entweder ein Beleg, also ein Nachweis oder eine Bescheinigung einer zuständigen öffentlichen Behörde, oder eine gerichtliche Entscheidung, die eine Behinderung, eine Arbeitsunfähigkeit, eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit anerkennt.
  • Entweder ein Gutachten eines Spezialisten im jeweiligen medizinischen oder paramedizinischen Bereich.

Dieser Bericht oder dieses Dokument darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sein.

Verfahren zur Beantragung angemessener Vorkehrungen

Überwachungsverfahren:

Sobald Ihr Antrag auf angemessene Vorkehrungen schriftlich festgehalten, vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben ist, wird er dem Akademischen Rat vorgelegt, der eine begründete Entscheidung treffen wird.

Vorbehaltlich Ihrer Zustimmung wird Ihre individuelle Unterstützung während der gesamten Schulung überprüft und gegebenenfalls angepasst.
 
Weitere Informationen finden Sie im Dekret zur inklusiven gesellschaftlichen Förderung in der Bildung vom 30. Juni 2016 sowie im Rundschreiben 9034 vom 15. September 2023 ( Link