Sonntag, 30. November 2025
Sekundarstufe II

Pflegekraft

Unter der Aufsicht der Stationsleitung übernimmt die Pflegehilfskraft Aufgaben wie Körperpflege, Patiententransport, orale Medikamentengabe, Puls- und Temperaturkontrolle sowie das Anlegen von Kompressionsstrümpfen. Sie ist außerdem dafür verantwortlich, jegliche Veränderungen des physischen, psychischen und sozialen Zustands der Patienten zu beobachten und zu melden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem FE.BI-Berufsportal für Pflegehilfskräfte unter: www.deveniraidesoignant.be 

Karrieremöglichkeiten:


Krankenhausdienstleistungen und -einrichtungen, zugelassene Erholungsheime, zugelassene Pflege- und Betreuungsheime, zugelassene psychiatrische Pflegeheime, zugelassene Tagespflegeeinrichtungen, zugelassene Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen, die das Zuhause oder den Wohnsitz darstellen, häuslicher Pflegesektor.

Qualifikation, die nach Abschluss der Ausbildung verliehen wird:


Qualifikationszertifikat „Pflegehelfer“ entsprechend dem Qualifikationszertifikat „Pflegehelfer“, das am Ende der 7. beruflichen Unterteilung „Pflegehelfer“ für Personen mit Vollzeit-Oberschulabschluss ausgestellt wurde ( Dekret vom 26. März 2010 ).

Zulassungsvoraussetzungen:


Um einen Sekundarschulabschluss zu besitzen.

Kursbeschreibung: 


Die Ausbildung erstreckt sich über mindestens zwei Jahre und umfasst:
• 1004 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in 7 Ausbildungseinheiten, einschließlich Lehrveranstaltungen wie: Einführung in den Beruf, angewandte Psychologie, angewandte Kommunikation, Ethik, Grundlagen der Anatomie und Physiologie, Gesundheitserziehung, Ernährung, Hygiene, Pflege und Komfort, delegierte Pflegetätigkeiten, …
• 796 Praktikumseinheiten;
• 40 Einheiten Vorbereitung auf die integrierte Prüfung;

Organigramm der Abteilung:

Lehrmaterialien:


Ausbildungsunterlagen für den Bereich
„Unterstützung im Alltag“ in den Pflege- und Betreuungsberufen.
Pflegekraft: Konzeptueller Ansatz.
Pflegekraft: Angewandte Methodik.
Pflegekraft: Integrationspraktikum.
Konzeptueller Ansatz in den Pflege- und Betreuungsberufen.
Kommunikation: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck im Bereich der persönlichen Dienstleistungen.
Vorkenntnisse für das Hospitationspraktikum in den Pflege- und Betreuungsberufen.
Einführung in die Pflege- und Betreuungsberufe. Einführung
in die Erste Hilfe.
Integrationspraktikum in den Pflege- und Betreuungsberufen.
Hospitationspraktikum in den Pflege- und Betreuungsberufen.
Integrierte Beurteilung.

Zur Information:

Dekret der Regierung der Französischen Gemeinschaft bezüglich der Referenzunterlagen für den Bereich „Pflegekraft“ (Code 821000S20D1), nach deren Abschluss das „Qualifikationszertifikat Pflegekraft“ ausgestellt wird, das dem „Qualifikationszertifikat Pflegekraft“ entspricht, das nach dem 7. Jahr der Berufsausbildung in „Pflegekraft“ ausgestellt wird. Unterteilung der persönlichen Dienstleistungen nach Vollzeit-Gymnasium. 
Dekret der Regierung der Französischen Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vergabe des Diploms für Krankenpfleger/innen und Krankenpfleger/innen mit der Spezialisierung Psychiatrie und psychische Gesundheit. 
Zertifikat für Allgemeinbildung als Ergänzung zu einem Qualifikationszertifikat im Bereich der persönlichen Dienstleistungen. 
Wie wird man Krankenpfleger/in? Studienwege und Fördermaßnahmen – gemeinnützige Organisation FE.BI – März 2014